2G-Regel im Handel: Kontrollpflicht in Kraft

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„Aktion Scharf“: Start der Kontrollpflicht der 2G-Regel im Handel. Gleichzeitig startet aber auch die Kontrolle der Kontrolle.

Start der Kontrollpflicht der 2G-Regel im Handel: Seit Dienstag muss in Geschäften von Kunden ein gültiger Nachweis einer Impfung oder Genesung verpflichtend verlangt werden. In vielen Einkaufszentren setzt man auf Stempel, die bereits kontrollierte Kunden bekommen. Gleichzeitig startet aber auch die Kontrolle der Kontrolle.

Konkret muss spätestens beim Bezahlen der Ware der 2G-Nachweis des Kunden seitens des Geschäftes kontrolliert werden. In vielen Einkaufszentren hat man sich für eine Stempel-Lösung entschieden. Nach einer 2G-Kontrolle im Eingangsbereich bekommen Kunden einen Stempel mit Datum. Damit wissen alle Händler im Center, dass dieser Kunde bereits auf 2G kontrolliert worden ist.

Bei den Kontrollen wird der Handel als Partner gesehen, wie betont wird. Denn auch die Polizei führt 2G-Überprüfungen bei Kunden weiterhin durch. Händler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3600 Euro, hieß es am Dienstag im ORF-Morgenjournal.Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown - mittlerweile verlängert bis zum 20. Jänner -, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.

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