Von den rund zwei Millionen versendeten Bescheiden für die neue Grundsteuer in Hessen wurden etwa 184.000 mit einem Einspruch angefochten. Ein Drittel der Widersprüche richtet sich gegen die Verfassungsmäßigkeit. Die Grundsteuer muss aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden.
Wiesbaden - Von den aktuell rund zwei Millionen versendeten Bescheiden für die neue Grundsteuer sind in Hessen etwa 184.000 mit einem Einspruch angefochten worden. Das teilte das Finanzministerium in Wiesbaden auf eine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Rolf Kahnt mit. Die Zahlen beziehen sich auf den 30. September 2023. Rund ein Drittel der Rechtsbehelfe richteten sich gegen die Verfassungsmäßigkeit, erläuterte eine Ministeriumssprecherin.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bundesweit reformiert werden. Das hessische Grundsteuergesetz sieht vor, dass sich neben der Häuser- und Grundstücksgröße ab 2025 auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf ihre Höhe auswirkt. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Bei der Grundsteuerreform liege die Steuerverwaltung im Zeitplan, um den Kommunen bis Mitte 2024 wie angekündigt eine Empfehlung für die Hebesätze geben zu können, erläuterte das Ministerium. Bei dieser Empfehlung geht es um die politisch zugesagte Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass sich das Steueraufkommen aus der Grundsteuer für die jeweilige Kommune durch die Reform nicht verändern darf.
Hessen sei eines der wenigen Länder, das seine Hebesatzempfehlungen veröffentlichen werde, um das Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen, teilte das Ministerium mit. Die Entscheidung über den konkreten Hebesatz treffe aber selbstverständlich jede Kommune selbst. Trotz Aufkommensneutralität sei es möglich, dass einige Eigentümerinnen und Eigentümer eine höhere Grundsteuer zahlen würden, andere hingegen eine geringere. "Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer", erklärte das Ministerium weiter.
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Grundsteuerreform schreitet voranDie Grundsteuerreform liegt im Zeitplan. Bis Mitte 2024 erhalten die Kommunen eine Empfehlung für die künftige Höhe der Steuer. In Hessen wurden etwa 184.000 Einsprüche gegen die Grundsteuer eingereicht, wovon ein Drittel die Verfassungsmäßigkeit betrifft. Die Grundsteuer soll ab 2025 auch von Lage und Nutzung der Immobilien abhängen. Die Steuerverwaltung liegt im Zeitplan, um den Kommunen bis Mitte 2024 eine Empfehlung für die Hebesätze zu geben.
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