18 Monate Freiheitsstrafe für Köln-Fan nach Krawallen in Nizza

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18 Monate Freiheitsstrafe für Köln-Fan nach Krawallen in Nizza - Richterspruch ohne Bewährung BL

In ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach attestierte die Richterin dem geständigen Angeklagten zwar"glaubhafte Reue", äußerte aber Zweifel an dessen Beteuerung, sich"von der Szene gelöst" zu haben. Das Urteil - ausgesprochen wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung - ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Die langjährige Szenezugehörigkeit und die Vorstrafen des Gerüstbauers aus Bergisch Gladbach wirkten sich negativ auf das Strafmaß aus.

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