München - Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen
Der Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, ein fünf Jahre altes Mädchen als Sklavin gehalten zu haben und sie verdursten ließ. FotoSie ließ es zu, dass ein kleines jesidisches Mädchen qualvoll verdurstete - nun hat das Oberlandesgericht in München das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin gesprochen.
Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München lastete ihr am Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb.
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem der Bundesgerichtshof ein früheres -Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören.
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