Im deutschen Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord ist der angeklagte Manfred Genditzki in München freigesprochen worden. Er hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen und jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft.
"Jetzt ist es so weit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben", sagte die Richterin am Freitag. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei."Wie es in Ihnen aussieht, kann man nur erahnen.
Das Gericht geht davon aus, dass die alte Frau, für deren angebliche Ermordung Genditzki im Gefängnis saß, keinem Verbrechen zum Opfer fiel und dass sie"infolge eines Unfallgeschehens zu Tode kam". Ein solcher Unfall sei nach den Ausführungen von Sachverständigen im Prozess"nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich".
Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.
Nach dem Freispruch stehen ihm Entschädigungszahlungen zu, die Kritiker für viel zu gering halten. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in Genditzkis Fall insgesamt 368.400 Euro für 13 Jahre, in denen er seine Kinder kaum sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Bis vor einigen Jahren lag der Satz sogar nur bei 25 Euro pro Tag.
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