Stefan lebt in einer betreuten Einrichtung. Wenn er mehr als 70 Tage fehlt, wird das teuer. Die Volksanwaltschaft kämpft gegen die unfaire Regelung.
Stefan lebt in einer betreuten Einrichtung. Wenn er mehr als 70 Tage fehlt, wird das teuer. Die Volksanwaltschaft kämpft gegen die unfaire Regelung.Stefan S. lebt seit fast zwei Jahren in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung . Feiertage, Urlaube und jedes Wochenende verbringt er bei seinen Eltern. Dafür mussten sie vergangenes Jahr 1.400 Euro zahlen, denn die Zahl der"erlaubten" Abwesenheitstage ist mit 70 pro Jahr begrenzt.
Für Volksanwalt Achitz ist das Argument grundsätzlich nachvollziehbar, allerdings gebe es ohnehin eine strenge Bedarfsprüfung."Nur wer einen solchen Wohnplatz braucht, bekommt ihn auch. Dann hat er dort seinen Lebensmittelpunkt, und daran ändert sich auch nichts, wenn man am Wochenende zu Verwandten fährt", so Achitz. Er fordert von den Bundesländern die Abschaffung solcher Abwesenheitstags-Regelungen.
Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert die Regelung des Fonds Soziales Wien , die die Anzahl der erlaubten Abwesenheitstage für Menschen mit Behinderung in Wohnheimen auf 70 pro Jahr begrenzt und fordert deren Abschaffung Er argumentiert, dass diese Regelung das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben einschränkt und sozial ungerecht ist, da sie vor allem jene trifft, die sich die Strafzahlungen nicht leisten können; eine Neuregelung für Werkstätten sieht nun 30 Fehltage für Urlaub und 50 für Krankheit vor
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